Neue Handgepäckregelungen ab 6. November 2006
Flüssige und ähnliche Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind zukünftig im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
| Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten (hierzu gehören z. B. Getränke, Zahnpasta, Rasierschaum, Parfums, Shampoos, Sprays, Cremes, Lotionen und Gels) dürfen bis zu 100 ml fassen; hier gilt jeweils die aufgedruckte Höchstfüllmenge | |
| Alle einzelnen Behältnisse müssen zusammen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (mit integriertem Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen verstaut und transportiert werden | |
| Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Diabetikerkost oder Babynahrung), die während des Flugs an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen jedoch ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden | |
| Pro Person darf ein Beutel mit an Bord genommen werden | |
| Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden |
Duty-free-Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Flüssigkeiten, die in einem „Non-EU-Land“ gekauft worden sind, dürfen weiterhin im Handgepäck in die EU eingeführt werden. Bei einem Anschlussflug von einem EU-Flughafen dürfen diese allerdings nicht mit an Bord genommen werden.Quelle und weitere Informationen : Lufthansa
| < Zurück | Weiter > |
|---|




