In circa 2 Wochen werden wir die aktuelle Toskana Karte mit allen fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen in der Toskana fertig haben - aber jetzt können schon die ersten Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Karte gesucht und gefunden werden - wir werden täglich einige hinzufügen. In den letzten zwei Jahren wurden diverse Geschwindigkeitmessanlagen installiert - die Gemeinden haben nun entdeckt, wie man schnell Geld mit Geschwindigkeitsmessanlagen machen kann. Gerade Gescheindigkeitsüberschreitungen bringen viel Geld in die Gemeinde und Staatskassen. Bitte beachten Sie - diese Karte soll nur einen Überblick bringen - mobile Geschwindkeitsmessungen werden auf der Karte nicht angezeigt.

installierte Geschwindigkeitsanlagen  in der Toskana ( noch im Aufbau !!!!! )  Fehler nun beseitigt
Durchschnittsgeschwindigkeitsmessungen in Italien als PDF  - externer Link

Hier eine kleine Übersicht über die italienische Strassenverkehrordung und deren Geldbussen :

Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein- Punktesystem eingeführt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen.

Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:
- Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre
- Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr
- Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate
Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.

Höchstgeschwindigkeiten
50 km/h innerhalb von Ortschaften
90 km/h auf Landstraßen
110 km/h auf Schnellstraßen/ Kraftfahrstraßen*
130 km/h auf Autobahnen (Brennerautobahn nachts 110 km/h)*
150 km/h auf Autobahnen, soweit besonders gekennzeichnet*
*bei Regen, Schnee und Nebel Reduktion um 20 km/h

Sanktionen
Überschreitung bis 10 km/h: 33,60 € bis 137,55 €
Überschreitung von 10 bis 40 km/h: 137,55 € bis 550,20 € und 2 Punkte
Überschreitung mehr als 40 km/h: 343,55 € bis 1.376,55 € , Fahrverbot 1 bis 3 Mon. und 10 Punkte

Weitere Sanktionen

Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen

Überfahren des Mittelstreifens
1.626,45 € bis 6.506,85 €; 6 bis 24 Monate Fahrverbot, Einziehung des Pkw für  3 Mon., 10 Punkte

Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen
343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte

Überfahren einer roten Ampel
137,55 € bis 550,20 € und 5 Punkte

Fahren ohne Abblendlicht
(Mopeds und Motorräder müssen immer Pkws und Lkws außerhalb geschlossener Ortschaften tagsüber mit Abblendlicht fahren)
33,60 € bis 137, 55 € und 2 Punkte

Parken auf gelben Parkflächen (sind Bussen, Taxis etc. vorbehalten) oder im Parkverbot
33,60 € bis 137,55 €

Verstoß gegen die Gurtpflicht
68,25 € bis 275,10 € und 5 Punkte

Fahren unter Alkoholeinfluß (Promillegrenze: 0,5)
270,90 € bis 1.083,60 €, Fahrverbot 15 Tage bis 3 Monate, 10 Punkte

Mobiltelefone (erlaubt nur Freisprecheinrichtung bzw. Kopfhörer)
33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte
Höhe der Bußgelder zuletzt festgesetzt durch die Verordnung vom 24.12.2002 (Decreto Ministero Giustizia  24.12.2002, G.U. 30.12.2002)

Quelle: Deutsche Botschaft Rom

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