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Toskana allgemein
Erstellt:
Freitag, 27. März 2009
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Ankündigungen

Samstag, 05. Februar 2011 von mcalec

Wie der ADAC meldet , gelten ab dem 1. Januar 2011 strengere Bußgelder bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung in Italien. Deshalb wird angeraten sich strikt an die italienischen Gesetze der Straßenverkehrsordnung zu halten. 
Hier ein paar Beispiele : Missachtung der Vorfahrt :
Kosten : Busgeld zwischen 159 und 639 Euro
Parkverstöße :Busgeld zwischen 39 bis 318 Euro
Nichtanlegen des Gurtes : Bußgeld : 80 und 318 Euro
Fahren unter Alkohleinfluß über ab 1,5 Promille: Einzug des KFZ Fahrzeugs.

Zwar hat Deutschland bereits am 28. Oktober 2010 den EU-weiten Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt, allerdings ist ein entsprechender Akt in Italien noch nicht erfolgt. Das bedeutet: Wer sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, der kann zwar dafür in Deutschland derzeit noch nicht belangt werden. Allerdings droht eine Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. Ungewiss ist, wann der italienische Gesetzgeber die EU-Regelung in sein Recht aufnimmt und dadurch grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen möglich sein werden. (Quelle : ADAC ) 

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